Wer unter die BFSG-Pflicht fällt
Betroffen sind Angebote mit Verbraucherkontakt: Online-Shops, Buchungs- und Terminstrecken, Bankdienste, elektronischer Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Beide Grenzen müssen zusammen erfüllt sein, eine allein reicht nicht. Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen, sie ist keine Freikarte für jedes Angebot. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf oder Buchung fällt oft nicht darunter, gewinnt aber trotzdem Nutzer, die sonst abspringen. Was für Sie gilt, klären wir vor dem Angebot anhand Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells.