Barrierefreie Website erstellen lassen - echter Code statt Overlay.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Angebote mit Verbraucherkontakt. Ich setze WCAG 2.1 AA direkt im Code um und prüfe manuell mit Tastatur und Screenreader, statt ein Overlay darüberzulegen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

  • Neubau 1.500 - 5.000 € · § 19 UStG
  • 5,0 von 5 Sternen · 11 Google-Rezensionen
  • J!OTTO Award 2019
  • Antwort meist binnen 24 Stunden

BFSG-Check

Betrifft Sie das BFSG?

Ob Ihre Website unter das Gesetz fällt, hängt an Kundschaft, Angebot und Unternehmensgröße. Wählen Sie Ihre Situation, die Einschätzung passt sich an. Eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.

Seit 28.06.2025 in der Regel betroffen

Hier greift das BFSG in der Regel.

  1. Audit nach WCAG 2.1 AA
  2. Umsetzung im Code
  3. Barrierefreiheitserklärung

Kaufen, buchen oder bestellen Privatpersonen über Ihre Website, zählt das Angebot in der Regel zum elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG. Ich prüfe gegen WCAG 2.1 AA, setze die Befunde im Code um und formuliere die Barrierefreiheitserklärung aus dem Ergebnis. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, das sind 482 Tage.

Prüfweg in drei Fragen vereinfacht
  1. Frage 1: Kaufen oder buchen Privatpersonen bei Ihnen?
    Nein: In der Regel nicht erfasst
    Ja: weiter mit Frage 2
  2. Frage 2: Schließen sie den Vertrag über die Website ab?Kauf, Buchung oder Bestellung
    Nein: Oft nicht erfasst
    Ja: weiter mit Frage 3
  3. Frage 3: Sind Sie ein Kleinstunternehmen?unter 10 Beschäftigte, Umsatz oder Bilanz bis 2 Mio. €
    Ja: Bei Dienstleistungen ausgenommen
    Nein: weiter zum Ergebnis
  4. BetroffenWCAG 2.1 AA im Code umsetzen, Barrierefreiheit erklärenDie vier Prinzipien der WCAG: wahrnehmbarbedienbarverständlichrobust

Vereinfacht nach §§ 1 bis 3 BFSG für Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Keine Rechtsberatung.

Preis & Ablauf

Was kostet eine barrierefreie Website?

Beim Neubau liegt der Preis bei 1.500 bis 5.000 Euro, WCAG 2.1 AA ist darin enthalten. Für eine bestehende Seite nenne ich die Zahl erst nach dem Audit, weil der Aufwand am Unterbau hängt und nicht an der Seitenzahl. Sie entscheiden danach, welche Befunde umgesetzt werden, und bekommen dafür einen festen Preis. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer, alle Preise sind Endpreise.

Neue Inhalte können den Stand wieder verschlechtern, deshalb ist eine laufende Kontrolle sinnvoll. Die Wartung beginnt bei 25 Euro im Monat.

Ihr Rahmen
Neubau 1.500 - 5.000 €
Wovon der Preis abhängt
Nachrüstung einer bestehenden Seite: Festpreis nach dem Audit.
Barrierefreiheit prüfen lassen
  • Endpreis nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer
  • Antwort meist binnen 24 Stunden

Wie läuft ein BFSG-Check ab?

  1. Betroffenheit klären

    Zuerst prüfe ich, ob Ihr Angebot überhaupt unter das BFSG fällt. Dafür brauche ich Ihr Geschäftsmodell, die Zahl der Beschäftigten und den ungefähren Jahresumsatz, mehr nicht.

  2. Prüfung gegen WCAG 2.1 AA

    Die wichtigen Seiten prüfe ich manuell mit Tastatur und Screenreader, ergänzt um einen automatischen Scan. Formulare, Navigation und Fehlermeldungen bekommen dabei die meiste Aufmerksamkeit, weil dort Bedienung und Verständlichkeit zusammenkommen.

  3. Befundliste mit Schweregrad

    Sie bekommen eine Liste mit Kriterium, Fundstelle, Schweregrad und geschätztem Aufwand. Daran entscheiden Sie, was zuerst passiert und was warten kann. In der Regel stehen Navigation und Formulare vor Dekoration.

  4. Umsetzung im Code

    Die Korrekturen laufen dort, wo der Fehler sitzt: in Struktur, Kontrasten, Fokus und Formularen. Bei Joomla passe ich Template und Erweiterungen an, bei Astro die Komponenten.

  5. Nachprüfung und Prüfstand

    Nach der Umsetzung prüfe ich dieselben Punkte erneut und halte das Ergebnis schriftlich fest. Sie haben damit einen Nachweis, was geprüft wurde, mit welchem Ergebnis und wann.

WCAG 2.1 AA

Vier Punkte, die ich vor jedem Angebot kläre

Wer betroffen ist, warum ein Overlay nicht reicht, wie ich prüfe und was sich nachrüsten lässt. Daraus ergibt sich der Aufwand für Ihre Seite.

  1. Wer betroffen ist
  2. Warum ein Overlay nicht reicht
  3. Prüfung mit Tastatur und Screenreader
  4. Nachrüsten statt neu bauen
  1. Wer unter die BFSG-Pflicht fällt

    Betroffen sind Angebote mit Verbraucherkontakt: Online-Shops, Buchungs- und Terminstrecken, Bankdienste und elektronischer Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Beide Grenzen müssen zusammen erfüllt sein, eine allein reicht nicht. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf oder Buchung fällt oft nicht darunter. Was für Sie gilt, klären wir vor dem Angebot anhand Ihres Geschäftsmodells.

    Gilt seit
    28.06.2025
    Kleinstunternehmen
    unter 10 Beschäftigte
  2. Warum ein Overlay die Pflicht nicht erfüllt

    Ein Overlay legt ein Bedienmenü über die Seite, ändert am Quelltext aber nichts. Fehlende Alt-Texte, eine kaputte Überschriftenhierarchie, unbeschriftete Formularfelder und zu schwache Kontraste bleiben genau dort, wo sie waren. Geprüft wird jedoch die Seite selbst, nicht das Skript darüber. Ich arbeite deshalb an der Quelle: semantisches HTML, ausreichende Kontraste, sichtbarer Fokus, volle Tastaturbedienung und korrekt ausgezeichnete Formulare.

  3. Was ich prüfe: Tastatur und Screenreader

    Automatische Scanner finden nur einen Teil der WCAG-Kriterien. Ob die Fokus-Reihenfolge Sinn ergibt, ob eine Fehlermeldung im Formular verständlich ist und ob ein Screenreader die Navigation korrekt vorliest, zeigt sich erst im manuellen Durchlauf. Ich gehe jede Seite einmal ohne Maus durch und einmal mit Screenreader. Zuerst kommen die Wege dran, auf denen Termine oder Käufe entstehen: Startseite, Formular und Abschluss. Den Befund halte ich schriftlich fest, mit Kriterium, Fundstelle und Maßnahme.

    Maßstab
    WCAG 2.1 AA
  4. Bestehende Website nachrüsten statt neu bauen

    Eine laufende Seite lässt sich meist nachrüsten, ohne sie komplett neu zu bauen. Wie weit das trägt, hängt am Unterbau: Ein sauberes Joomla-Template mit YOOtheme Pro ist schnell korrigiert, eine über Jahre gewachsene Sammlung von Erweiterungen braucht mehr. Damit der Zustand hält, wenn Sie danach selbst Inhalte pflegen, zeige ich Ihnen die Punkte, die dabei zählen: Alt-Texte, Überschriften in der richtigen Ebene und aussagekräftige Linktexte.

Vergleich

Overlay oder Umsetzung im Code?

Overlay-Widget

  • Was verändert wird: Ein Skript über der Seite, der Quelltext bleibt gleich.
  • Prüfmethode: Automatische Erkennung durch das eingebundene Werkzeug.
  • Alt-Texte und Formularfelder: Bleiben im Quelltext so, wie sie sind.
  • Nachweis: Ein Zertifikat über den Einsatz des Widgets.
  • Kosten: Monatliche Gebühr, solange das Widget eingebunden ist.
  • Wenn das Werkzeug wegfällt: Der Zustand von vorher ist wieder da.

Umsetzung im Code

  • Was verändert wird: Die Seite selbst: HTML, Kontraste, Fokus und Formulare.
  • Prüfmethode: Manuell mit Tastatur und Screenreader, Scanner nur ergänzend.
  • Alt-Texte und Formularfelder: Werden im Quelltext ergänzt und richtig ausgezeichnet.
  • Nachweis: Schriftlicher Prüfstand mit Kriterium, Befund und Maßnahme.
  • Kosten: Einmaliger Aufwand für die Umsetzung im Code.
  • Wenn das Werkzeug wegfällt: Die Seite bleibt barrierefrei, weil der Code stimmt.

Kundenstimmen

  • 5,0

    5,0 von 5 Sternen aus 11 Google-Rezensionen

    Alle Bewertungen auf Google (öffnet in neuem Tab)
  • „Sehr angenehmes arbeiten. Absolut kompetent und auf jeden Fall gerne weiter zu empfehlen.“
    André Zimmer
  • „Ich bin seit 6 Jahren immer zufrieden und sehr dankbar für jede Unterstützung. Vielen lieben Dank für meine schöne Homepage!“
    Natalie Axt
  • „Hat uns eine tolle Internetseite für unsere Firma gestaltet. Reagiert immer schnell, wenn man Hilfe benötigt. Sehr zu empfehlen.“
    Sissi
  • „Seit Jahren betreut Herr Gerns meinen Online-Shop. Es gab kein Problem, was er nicht lösen konnte. Er ist immer gut erreichbar und zügig in der Umsetzung. Daumen hoch.“
    Mike van Doorn
  • „Ich habe Herr Gerns beauftragt eine schöne Homepage zu zaubern. Werbung und das Design das A und O. Was soll ich sagen ? Ich bin total zufrieden mit der grandiosen Arbeit. Die Seite ist fantastisch geworden Immer wieder gerne“
    Ibo Dibooglu
  • „Sehr freundlich und gute Erreichbarkeit. Die Erstellung der von mir in Auftrag gegebenen Homepage hat schnell und komplikationslos funktioniert, es wurden alle Wünsche berücksichtigt und auch die folgende Wartung wird übernommen. Ich bin sehr zufrieden“
    V S

FAQ

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit & BFSG

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir kurz, meist antworte ich am selben Tag.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind viele Angebote mit Verbraucherkontakt, etwa Shops, Buchungsstrecken und elektronischer Geschäftsverkehr. Wer nach diesem Datum eine neue Seite startet, muss die Anforderungen von Beginn an erfüllen.

Ist meine Website überhaupt BFSG-pflichtig?

Das hängt an Ihrem Angebot, nicht an Ihrer Branche. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Beide Grenzen müssen zusammen erfüllt sein, und ob das auf Sie zutrifft, prüfe ich vor dem Angebot.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Wer unter das BFSG fällt, muss über die Barrierefreiheit seines Angebots informieren. Den Text dafür formuliere ich aus dem Prüfergebnis: was erfüllt ist, was noch offen ist und bis wann. Eine Rechtsberatung ist das nicht, die Formulierung stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Anwalt ab.

Kommt nach dem Audit noch eine zweite Rechnung?

Nein, nach dem Audit bekommen Sie einen Festpreis für die Befunde, die Sie umsetzen lassen. Das Audit selbst wird vorher vereinbart, damit Sie beide Beträge kennen, bevor etwas beginnt. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer, alle Preise sind Endpreise.

Kann eine bestehende Website nachgerüstet werden?

Ja, in den meisten Fällen. Ein Audit gegen WCAG 2.1 AA listet jede Abweichung mit Schweregrad, danach wird in der Reihenfolge korrigiert, die Nutzern am meisten bringt. Wie aufwendig das wird, entscheidet der technische Unterbau, nicht die Zahl der Seiten.

Welche Kriterien umfasst WCAG 2.1 AA?

WCAG 2.1 AA deckt vier Prinzipien ab: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Praktisch heißt das ausreichende Farbkontraste, Alt-Texte für Bilder, beschriftete Formularfelder, sichtbaren Fokus, eine sinnvolle Überschriftenhierarchie und volle Bedienbarkeit per Tastatur. Diese Stufe ist der Maßstab, auf den sich das BFSG stützt.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Marktüberwachungsbehörden können die Seite prüfen, Nachbesserung verlangen und im weiteren Verlauf Bußgelder verhängen. Auch Verbraucher und Verbände können Mängel melden. Die konkrete Folge hängt vom Einzelfall ab, deshalb ist ein dokumentierter Prüfstand die günstigere Vorsorge.

Bauen Sie auch Joomla-Seiten barrierefrei?

Ja, Joomla mit YOOtheme Pro ist mein Schwerpunkt und lässt sich sauber nach WCAG 2.1 AA umsetzen. Entscheidend sind Template und Erweiterungen: Wo eine Erweiterung unzugängliches Markup ausgibt, tausche ich sie aus oder passe die Ausgabe an. Dasselbe Vorgehen nutze ich bei Astro-Projekten und bei bestehenden WordPress-Seiten.

Tonino Gerns

Ihr Ansprechpartner

Tonino Gerns

5,0 von 5 Sternen · J!OTTO Award

Schicken Sie mir Ihre URL, ich sage Ihnen, ob das BFSG Sie betrifft.

Schicken Sie mir die Adresse Ihrer Website. Ich sage Ihnen zuerst, ob Sie überhaupt unter das BFSG fallen, und danach, was eine Umsetzung nach WCAG 2.1 AA bei Ihnen bedeutet.

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