Hier greift das BFSG in der Regel.
- Audit nach WCAG 2.1 AA
- Umsetzung im Code
- Barrierefreiheitserklärung
Kaufen, buchen oder bestellen Privatpersonen über Ihre Website, zählt das Angebot in der Regel zum elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG. Ich prüfe gegen WCAG 2.1 AA, setze die Befunde im Code um und formuliere die Barrierefreiheitserklärung aus dem Ergebnis. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
