Barrierefreiheit ist seit 2025 Pflicht - nicht optional
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 und verlangt von Unternehmen, digitale Angebote nach WCAG 2.1 AA umzusetzen. Ich baue Websites von Anfang an nach diesem Standard, nicht als nachträglichen Zusatz. Betroffen sind etwa Online-Shops, Buchungsformulare oder Kontaktseiten, die auch mit Screenreader, Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen bedienbar bleiben müssen. Wer Barrierefreiheit erst nach dem Launch nachrüstet, zahlt meist doppelt - einmal für die ursprüngliche Umsetzung, einmal für die spätere Korrektur von Struktur und Code. Ich plane WCAG 2.1 AA deshalb von der ersten Skizze an mit ein, damit Ihre Website von Tag 1 an rechtssicher ist und nicht nachträglich teuer nachgebessert werden muss.