Barrierefrei nach WCAG 2.1 AA - rechtssicher seit Tag 1.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen mit Online-Angebot. Ich baue Websites von Anfang an nach WCAG 2.1 AA - kein Accessibility-Overlay, das Probleme im Code nur überdeckt, sondern echte Umsetzung in Struktur, Kontrasten und Bedienbarkeit.

Was barrierefreie Umsetzung konkret bedeutet

Vier Bausteine, die zusammen WCAG 2.1 AA erfüllen - geprüft, nicht nur behauptet.

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Barrierefreiheit ist seit 2025 Pflicht - nicht optional

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 und verlangt von Unternehmen, digitale Angebote nach WCAG 2.1 AA umzusetzen. Ich baue Websites von Anfang an nach diesem Standard, nicht als nachträglichen Zusatz. Betroffen sind etwa Online-Shops, Buchungsformulare oder Kontaktseiten, die auch mit Screenreader, Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen bedienbar bleiben müssen. Wer Barrierefreiheit erst nach dem Launch nachrüstet, zahlt meist doppelt - einmal für die ursprüngliche Umsetzung, einmal für die spätere Korrektur von Struktur und Code. Ich plane WCAG 2.1 AA deshalb von der ersten Skizze an mit ein, damit Ihre Website von Tag 1 an rechtssicher ist und nicht nachträglich teuer nachgebessert werden muss.

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WCAG 2.1 AA statt Overlay-Plugin

Ein Accessibility-Overlay überdeckt Probleme im Code, es löst sie nicht. Ich arbeite direkt an Struktur, Kontrasten, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität der Website selbst. Overlay-Skripte blenden zwar ein zusätzliches Bedienmenü ein, ändern aber nichts an fehlenden Alt-Texten, falscher Überschriftenstruktur oder schlecht kontrastierten Buttons im eigentlichen Code. Genau diese strukturellen Mängel prüfen Marktüberwachungsbehörden zuerst, ein Overlay schützt davor nicht. Deshalb setze ich direkt an der Quelle an: semantisches HTML, ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit und korrekt ausgezeichnete Formulare, statt Probleme hinter einem zusätzlichen Skript zu verstecken.

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Was ich konkret prüfe und umsetze

Semantische HTML-Struktur, Farbkontraste, Alt-Texte, Formular-Labels, Fokus-Reihenfolge und Tastaturnavigation. Jeder Punkt wird gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien getestet, nicht nur automatisiert gescannt. Automatisierte Scanner erkennen zuverlässig nur einen Teil der WCAG-Kriterien, den Rest - etwa eine sinnvolle Fokus-Reihenfolge oder verständliche Fehlermeldungen in Formularen - prüfe ich manuell mit Tastatur und Screenreader. So stelle ich sicher, dass beispielsweise ein Bestellformular nicht nur technisch valide ist, sondern sich auch ohne Maus tatsächlich fehlerfrei ausfüllen lässt. Das Ergebnis halte ich fest, damit Sie im Zweifel nachweisen können, welche Kriterien wie geprüft wurden.

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Für wen das gilt

Betroffen sind Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher, unabhängig von der Größe in vielen Fällen. Ich kläre am Anfang eines Projekts, ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihre Website greift. Das Gesetz richtet sich vor allem an Anbieter von Online-Shops, Bank- und Zahlungsdiensten sowie bestimmten digitalen Dienstleistungen für Verbraucher - reine Informationsseiten ohne Verbraucherbezug sind oft nicht direkt erfasst, profitieren aber trotzdem von guter Zugänglichkeit. Kleinstunternehmen können im Einzelfall ausgenommen sein, das hängt jedoch stark vom konkreten Angebot ab. Deshalb kläre ich zu Projektbeginn anhand Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells, ob und in welchem Umfang die Pflicht für Sie greift, statt pauschal von einer Ausnahme auszugehen.

FAQ

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit & BFSG

Ihr Thema

Kurz Ihre Eckdaten - ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.

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