Barrierefreie Website erstellen lassen - echter Code statt Overlay.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Angebote mit Verbraucherkontakt. Maßgeblich ist WCAG 2.1 AA, und die Kriterien werden in Struktur, Kontrast, Fokus und Formularen erfüllt, nicht durch ein eingeblendetes Bedienmenü. Ich baue neue Seiten von Anfang an so und rüste bestehende Seiten schrittweise nach, geprüft mit Tastatur und Screenreader.

Kurz gesagtDas Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Angebote mit Verbraucherkontakt. Ich setze WCAG 2.1 AA direkt im Code um und prüfe manuell mit Tastatur und Screenreader, statt ein Overlay darüberzulegen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Gilt die BFSG-Pflicht auch für meine Website?

Nicht jedes Unternehmen ist betroffen, und nicht jede Ausnahme greift automatisch. Die vier Punkte zeigen, wer unter das Gesetz fällt, was WCAG 2.1 AA verlangt und was ein Overlay davon nicht leistet.

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Wer unter die BFSG-Pflicht fällt

Betroffen sind Angebote mit Verbraucherkontakt: Online-Shops, Buchungs- und Terminstrecken, Bankdienste, elektronischer Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Beide Grenzen müssen zusammen erfüllt sein, eine allein reicht nicht. Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen, sie ist keine Freikarte für jedes Angebot. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf oder Buchung fällt oft nicht darunter, gewinnt aber trotzdem Nutzer, die sonst abspringen. Was für Sie gilt, klären wir vor dem Angebot anhand Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells.

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Warum ein Overlay die Pflicht nicht erfüllt

Ein Overlay legt ein Bedienmenü über die Seite, ändert am Code aber nichts. Fehlende Alt-Texte, eine kaputte Überschriftenhierarchie, unbeschriftete Formularfelder und zu schwache Kontraste bleiben genau dort, wo sie waren. Behörden und Betroffene prüfen die Seite selbst, nicht das Skript darüber. Ich arbeite deshalb direkt an der Quelle: semantisches HTML, ausreichende Kontraste, sichtbarer Fokus, vollständige Tastaturbedienung und korrekt ausgezeichnete Formulare. Das kostet einmal Aufwand und hält, statt monatlich für eine Ersatzlösung zu zahlen.

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Was ich prüfe: Tastatur und Screenreader

Automatische Scanner finden nur einen Teil der WCAG-Kriterien. Ob die Fokus-Reihenfolge Sinn ergibt, ob eine Fehlermeldung im Formular verständlich ist, ob ein Screenreader die Navigation korrekt vorliest: Das zeigt sich erst im manuellen Durchlauf. Ich gehe jede Seite einmal ohne Maus durch und einmal mit Screenreader. Das Ergebnis halte ich schriftlich fest, mit Kriterium, Befund und Maßnahme. So können Sie im Zweifel belegen, was geprüft wurde und wie.

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Bestehende Website nachrüsten statt neu bauen

Eine laufende Seite lässt sich meist nachrüsten, ohne sie komplett neu zu bauen. Am Anfang steht ein Audit gegen WCAG 2.1 AA: Es listet jede Abweichung mit Ort, Schweregrad und Aufwand. Danach entscheiden Sie, was zuerst passiert, in der Regel Formulare und Navigation vor Dekoration. Wie weit das trägt, hängt am Unterbau: Ein sauberes Joomla-Template mit YOOtheme Pro ist schnell korrigiert, eine über Jahre gewachsene Plugin-Sammlung braucht mehr. Erst danach steht fest, ob Nachrüsten oder Neubau günstiger ist.

FAQ

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit & BFSG

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